Meine Rede zum Energiewirtschaftsgesetz

Dr. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Wir bringen hier heute in erster Lesung eine
Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz zur Beratung in
den Deutschen Bundestag ein. Diese Novelle soll eine
Lücke schließen, die sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes ergeben hat. Er hat nämlich geurteilt,
dass die Regulierung von Netzentgelten nicht vom Parlament oder der Bundesregierung vorgenommen werden
kann, sondern unabhängig von der Bundesregulierungsbehörde, also der Bundesnetzagentur, durchgeführt werden muss. So ist die Situation entstanden, dass einerseits
das Parlament und die Regierung die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen, wenn sie notwendig sind, nicht
mehr haben und dass andererseits die Bundesnetzagentur
keinen entsprechenden Auftrag hat. In einer Situation, wo
wir viele Veränderungen im Energiebereich haben, gibt
es letztlich keinen Player, der wichtige Entscheidungen
treffen kann. Das wird diese Novelle ändern, und das ist
sehr gut so.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie des Abg. Markus Hümpfer [SPD])
Ich nenne nur ein paar Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht. Das sind zum Beispiel die Anreizregulierungsverordnung und generell die Frage: Wie wird denn
Digitalisierung, wie wird Intelligenz bei den Netzen angereizt? Wie kann die Netzentgeltstruktur so ausgestaltet
werden, dass die Netze ausreichend, aber eben auch ausreichend intelligent und ausreichend effizient und sparsam ausgebaut werden? – Es geht um Fragen der Gerechtigkeit zwischen den Regionen, wenn einzelne Regionen
erneuerbare Energien besonders stark ausbauen und andere beliefern. Es geht um die Frage flexibler Netzentgelte. – Das alles sind wichtige Themen.
Ich kann Ihnen auch zusichern, dass wir als Parlament,
so wir entsprechend dem Urteil den Auftrag für die Detailarbeit an die Bundesnetzagentur übergeben, unsere
Rechte, bei allen Themen im Zusammenhang mit den
Netzentgelten die Leitplanken zu setzen, nutzen werden
und dass wir unsere politische Steuerungsfunktion an
dieser Stelle erfüllen wollen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD und des
Abg. Konrad Stockmeier [FDP])
Wir machen mit dieser Novellierung des Energiewirtschaftsrechts gleich noch mehr. Ich nenne nur beispielhaft, dass die Planung des Wasserstoffkernnetzes mit dieser Novelle tatsächlich einen festen Rahmen findet und
dass wir hier einen weiteren Baustein einbringen – einen
Baustein auf dem kontinuierlichen Weg zu bezahlbarer
Energieversorgung, zu unabhängigerer Energieversorgung, zu sauberer Energieversorgung, damit nie wieder
ein Kriegstreiber wie Putin versucht, uns mit unserer
Abhängigkeit von den Fossilen zu erpressen. Das hat
viel zu lange gedauert, und auch hier gehen wir als Ampel
konsequent einen Schritt weiter. Darüber freue ich mich
sehr – wie auch auf die Beratungen, die jetzt folgen
werden.
Herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)