Verfahren der Bundesnetzagentur gegen Marktteilnehmer zeigt Handlungsbedarf der Bundesregierung

Anlässlich der Einleitung von Aufsichtsverfahren gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche durch die Bundesnetzagentur sagt Ingrid Nestle, Sprecherin für Energiewirtschaft der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Untersuchung hat bestätigt: Unregelmäßigkeiten im Stromnetz wurden nicht durch Erneuerbare Energien verursacht. Viele haben die Energiewende sofort zum Sündenbock gemacht, dabei wurden die Probleme nach Einschätzung der Bundesnetzagentur durch missbräuchliches Verhalten von einigen Marktteilnehmern verursacht.

Möglich wurde das erst durch einen schlecht gesetzten Regulierungsrahmen, den die Bundesregierung erst nach entstandenem Schaden angepasst hat. Wir hatten bereits im Februar auf die Gefahr des Missbrauchs hingewiesen. Für mehr Versorgungssicherheit brauchen wir mehr Erneuerbare und eine Bundesregierung, die wirklich regiert.“

Hintergrund:

Die Bundesnetzagentur führte 2018 das sogenannte Mischpreisverfahren ein, bei dem die Zuschläge über einen neu entwickelten „Zuschlagwert“ erfolgen. Der Zuschlagswert setzt sich in dem neuen Verfahren aus Leistungs- und Arbeitspreisgeboten zusammen, welche durch einen Faktor gewichtet werden. Der Faktor ergibt sich nach der Festlegung der Bundesnetzagentur aus der durchschnittlichen Abrufwahrscheinlichkeit der letzten vier Quartale. Zukünftig sollen laut EU-Verordnung Regelenergiemärkte variable Erzeugungseinheiten sowie Anlagen zur flexiblen Laststeuerung besser berücksichtigen und vereinheitlicht werden.

In einer von Dr. Ingrid Nestle gestellten kleinen Anfrage hat die Bundesregierung auf die Frage, wie Fehlanreize im Mischpreisverfahren und im zukünftigen Regelarbeitsmarkt verhindert würden, erklärt, dass es solche Anreize zur Abweichung von der Bilanzkreistreue gar nicht gebe.

Im Juni dieses Jahres kam es dann dreimal zu Schwierigkeiten am Strommarkt. Die Einleitung von Aufsichtsverfahren durch die Bundesnetzagentur zeigt, dass es zu genau dem von uns gefürchteten Missbrauch der Regelung kam. Die Einschätzung der Bundesregierung war in der Antwort auf die kA war also naiv.