22.02.2018
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Die Bundesregierung darf Kommunen und Autofahrer*innen nicht im Stich lassen

Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselautos in deutschen Städten erklärt Ingrid Nestle, Grüne Bundestagsabgeordnete für Schleswig-Holstein und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten zu ergreifen. Es ist beschämend, dass erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Bundesregierung an ihre Verantwortung erinnern muss. Was jetzt zuerst folgen muss, sind technische Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller. Nur so besteht die Chance, dass die betroffenen Fahrzeuge weiter in die deutschen Innenstädte fahren können.  Notwendig ist auch, einen Quantensprung bei der Attraktivität des ÖPNV wirklich umzusetzen.

Die Regierung darf die Kommunen nicht allein lassen. Sie sollte umgehend für eine einheitliche Beschilderung sowie die Einführung einer blauen Plakette sorgen. Ansonsten könnte beispielsweise auch in Kiel ein allgemeines Fahrverbot drohen. Das kann niemand wollen!“

Hintergrund: Am heutigen Tag hat das Bundesverwaltungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt. Demnach dürfen Städte keine Fahrverbote ohne bundesweit einheitliche Regelung anordnen, um die Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerten zu gewährleisten.

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