Corona wirksam und rechtsicher bekämpfen
Heute haben wir im Bundestag über die künftigen Rahmenbedingungen zur Eindämmung
von Corona beraten. Die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung
der epidemischen Lage laufen aus. Die Pandemie ist jedoch nicht vorbei. Parallel zu
unseren Diskussionen steigen die Infektionszahlen besorgniserregend. Sie zeigen, dass
weiterhin zielgerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie dringend
notwendig sind.
Besonders der ungeimpfte Teil der Bevölkerung ist von den Infektionen
stark betroffen. Die Inzidenz bei ungeimpften Personen liegt 20 Mal höher als bei den
Geimpften. Es ist entscheidend für die bevorstehenden Wochen, dass möglichst viele
Menschen sich impfen lassen. Es gilt sowohl überfüllte Intensivstationen als auch
allgemeine Schul- und Kitaschließungen verlässlich zu verhindern.
Wir Grüne im Bundestag haben uns gegen eine Verlängerung der epidemischen Lage
ausgesprochen, weil sich deren Grundlage durch das Vorhandensein von Corona-
Impfstoffen geändert hatte. Die mit der epidemischen Lage geltenden weitgehenden
Ausnahmebefugnisse der Exekutive und die weitreichenden Möglichkeiten für
Einschränkungen werden durch die steigende Impfquote rechtlich angreifbar.
Um handlungsfähig zu bleiben gegen Corona haben die Fraktionen von SPD, FDP und
uns Grünen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt, damit zukünftige Maßnahmen
wirksam und rechtsicher sind. Diesen Entwurf hat der Bundestag heute in einer ersten
Lesung beraten und kann hier eingesehen werden.
Für uns Grüne ist es wichtig, dass die Debatte um die Maßnahmen hier im Bundestag
und fraktionsübergreifend geführt wird. Auf diese erste Lesung wird eine Anhörung mit
Expert*innen und eine Bund-Länder-Konferenz folgen, bevor ein Gesetz im Bundestag
verabschiedet wird. Wir wollen die Rückmeldungen und Anregungen daraus sehr ernst
nehmen und sie nutzen, um weitere notwendige Maßnahmen in dem
Gesetzgebungsprozess zu verankern. Ein solches Gesetz sollte von einer breiten Mehrheit
getragen werden.
Unser Entwurf sieht in Kürze folgende Änderungen und Anpassungen vor:
Im Infektionsschutzgesetz wird ein neuer bundesweit einheitlicher
Maßnahmenkatalog geschaffen, der unabhängig von der Feststellung einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 zur
Anwendung kommen kann. So stellen geben wir den Ländern den gesetzlichen
Handlungsspielraum, um Regelungen zur Pandemiebekämpfung
durchzusetzen. Dazu gehören Abstandsgebote, Maskenpflicht,
Kontaktpersonennachverfolgung sowie verbindliche 2G- und 3G- Regelungen.
Wir wollen mehr Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Deshalb
ermöglichen wir es Arbeitgebern, die 3G Regelung am Arbeitsplatz und
wirksame Hygienekonzepte durchzusetzen.
Ebenfalls Bestandteil des Gesetzespakets ist die Verlängerung vieler Regelungen
zur Abfederung sozialer Härten der Pandemie, die an die epidemische Lage
gekoppelt waren, etwa der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, die
Sonderregelung zum Kinderkrankengeld oder die Aussetzung der
Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung.
Wir wollen die Krankenhäuser finanziell unterstützen, damit sie in der
Pandemie handlungsfähig bleiben.
Wir wollen kostenlose Bürgertest wieder einführen.
Außerdem möchten wir es allen Bürger*innen erleichtern, sich impfen zu lassen. Viele
haben dieses Angebot bereits in Anspruch genommen. Nicht nur um sich selbst, sondern
auch um ihre Liebsten zu schützen. Deshalb bitte ich alle, die sich haben impfen lassen,
aktiv auf diejenigen zuzugehen, die noch überlegen und zweifeln. Lassen sie uns alle in
den Dialog treten und der Verbreitung von Falschinformationen entgegenwirken.
Persönlich wünsche ich mir bei der Anwendung der gesetzlichen Grundlage mehr
Dynamik – also sowohl beim Anschärfen als auch beim Lockern von Regeln früher zu
reagieren. Das könnte uns viel zusätzliche Freiheit verschaffen. Nach eineinhalb Jahren
Corona sollten wir gelernt haben, was exponentielles Wachstum bedeutet – und wann wir
entsprechend wirklich vorsichtig sein sollten.