18.01.2018
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Änderung der Stromnetzzugangsverordnung: erneuerbare Energien nicht weiter vernachlässigen

Zur  Änderung der Stromnetzzugangsverordnung, die am Freitag im Bundesrat auf der Tagesordnung steht, erklärt die schleswig-holsteinische Abgeordnete Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN):

„Es ist richtig der Novelle zuzustimmen. Denn die Politik sollte sich ihren Handlungsspielraum nicht nehmen lassen. Aber bei der inhaltlichen Bewertung ist ein ehrlicher Blick wichtig. Die Benachteiligung der erneuerbaren Energien im Vergleich zum Kohlestrom muss beendet werden.  Denn bei der Windenergie werden Netzengpässe als Argument für Ausbaubegrenzungen im Norden verwendet, beim Kohlestrom wird der Marktzugang über die einheitliche Preiszone mit mehreren hundert Millionen Euro im Jahr subventioniert. Es gibt Argumente dafür, die Preiszone unter Verweis auf den baldigen Netzausbau nicht zu teilen. Aber dann muss bitte auch das Netzengpassgebiet für Windenergie weg und der Norden sollte nun vorangehen mit dem Kohleausstieg.“

Hintergrund:

Mit der Novelle soll die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone in der Stromnetzzugangsverordnung verankert werden. Die Betreiber von Übertragungsnetzen werden durch die Änderung rechtlich verpflichtet die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone zu erhalten. Die tatsächlich bestehenden Netzkapazitäten werden außer Betracht gelassen. Bei einer Berücksichtigung der tatsächlich bestehenden Netzkapazitäten würden sich je nach verfügbarer Netzkapazität unterschiedliche Preise einstellen.

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