schriftliche Frage Dezember: Regelenergie

Teilt die Bundesregierung die Aussage, dass der Abruf von 1.300 MWh positiver Sekundärregeleistung am 2. Dezember 2020 mit Preisen von bis zu 63.000 Euro/MWh und hohen Ausgleichsenergiepreisen von über 16.000 Euro/MWh in einer „total unkritischen Situation“ im Stromnetz erfolgte (Vgl. https://www.energate-messenger.de/news/207687/regelenergie-wird-zu-hoechstpreisen-abgerufen) und war es nicht ein Kernanliegen der Bundesregierung, dass mit dem Einführen des Regelarbeitsmarkts Situationen wie am 17. Oktober 2017 mit Regelarbeitspreisen von 77.777 Euro/MWh (Vgl. Drucksache 19/7643 Frage 15) ausgeschlossen sind?

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Höhe des viertelstündlichen Ausgleichsenergiepreises max. das 10-fache des ID500 Index betragen sollte und eine Situation wie am 2. Dezember 2020 von 10:30h -10:45h, für welche voraussichtlich mehr als das 100-fache des Intradaypreises als Bilanzausgleichsenergiepreis zu zahlen ist (Vgl. https://www.energate-messenger.de/news/207687/regelenergie-wird-zu-hoechstpreisen-abgerufen), für Direktvermarkter von dargebotsabhängigen Erneuerbaren Energien ein unvertretbar hohes operatives Risiko darstellt und wenn nein, warum nicht?

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.