Kleine Anfrage „Aktueller Stand bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen“

Anlässlich der Antworten auf die Kleine Anfrage „Aktueller Stand bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen“ erklärt die Sprecherin für Energiewirtschaft, Ingrid Nestle:

„Es ist eine unfassbare Stümperei, eine Technik im Gesetz festzuschreiben, ohne die Zulassung vorher mit den eigenen Behörden zu klären. Jetzt herrscht Chaos um das Abschalten der Blinklichter. Viele weit geplante Projekte sind auf Eis gelegt. Erschreckend ist auch, dass die Bundesregierung nicht einmal wissen will, wie viele Windräder von einer Umrüstung betroffen sind. Und wie lange die Übergangsfrist zur Ausstattung sämtlicher Windräder in Deutschland sein müsste, scheint sie auch nicht zu interessieren. Dabei hängt die Vergütung fast aller Windanlagen an dieser Frage.“

Hintergrund:

Windräder ab einer Höhe von 100 Metern müssen laut Gesetzeslage bei Nacht durch eine sogenannte Nachtbefeuerung gekennzeichnet werden. Dies hat nach gegenwärtiger Gesetzeslage ein permanentes Blinken der Windräder bei Nacht zur Folge und wird von vielen Menschen vor Ort als störend empfunden.

Im letzten Jahr hat die Bundesregierung im Rahmen des Energiesammelgesetzes die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen gesetzlich verpflichtend festgeschrieben. Demnach müssen ab dem 1. Juli 2020 Windrädern eine Technik besitzen, bei der sich das rote Blinken bei Nacht nur nach Annäherung durch ein Flugobjekt anschaltet. Im Energiesammelgesetz wurde mit der sogenannten Transponderlösung eine Technik im Gesetz explizit hervorgehoben, die aufgrund flugsicherheitsrelevanter Bedenken von den Behörden derzeit gar nicht zugelassen ist. Jahrelang hatte die Bundesregierung zuvor die Nutzung von Transpondern ausgeschlossen.

Meine Kleine Anfrage zeigt nun, dass auch rund sieben Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes die Bundesregierung die sicherheitsrelevanten Bedenken nicht ausräumen konnte. Als Ausdruck der Hilflosigkeit kann gesehen werden, dass nun sogar ein Gutachten in Auftrag gibt, welches die sicherheitsrelevanten Bedenken untersucht. Aus Grüner Sicht wird es damit immer unwahrscheinlicher, dass die Technik bis zum Stichtag der Einführungspflicht auch eingesetzt werden darf.

Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung hat erhebliches Potenzial, die Akzeptanz von Windenergie an Land zu stärken. Mit der Nennung einer nicht zugelassenen Technik im Gesetz schadet die Bundesregierung allerdings einer wichtigen Sache, anstatt eine Verbesserung herbeizuführen. Aufgrund der unklaren Zulassungssituation herrscht Verunsicherung, in welche Technologie investiert werden soll. Windparks, die in den letzten Jahren stark in die Entwicklung alternativer Techniken für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung investiert haben, fühlen sich ebenfalls vor dem Kopf gestoßen.

Hier geht es zur Kleinen Anfrage.