Fragestunde am 05. Mai 2021: Umweltverträglichkeitsprüfung

Frage:

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Umsetzung der mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 2017 festgelegten erweiterten Pflicht, in UVP-Berichten auch Auswirkungen auf das globale Klima, z.B. durch Treibhausgasemissionen, sowie die Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber Folgen des Klimawandels zu prüfen und zu bewerten, und wie beabsichtigt sie insbesondere im Hinblick auf §13 Bundes-Klimaschutzgesetz die Umsetzung dieser neuen Prüfpflicht in der Planungs- und Genehmigungspraxis sowie bei Trägern Öffentlicher Aufgaben zu stärken?

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.