Finanzierungssystem für Kernnetz ermöglicht schnellen Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur
Die Gesetzesnovelle zur Finanzierung des geplanten Wasserstoff-Kernnetzes wurde heute von den Ausschüssen verabschiedet. Das Gesetz schafft den Rechtsrahmen für eine nationale Wasserstoffinfrastruktur und ermöglicht damit einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes. Dazu erklärt Ingrid Nestle, Sprecherin für Klima und Energie der Grünen Bundestagsfraktion:
„Wir haben das Henne-Ei-Problem gelöst: Der Aufbau des Wasserstoffnetzes beginnt, jetzt können auch die Unternehmer durchstarten mit ihren Wasserstoff-Projekten vor Ort. Das Wasserstoff-Kernnetz wird Industrie, Kraftwerke, Häfen und Wasserstoffspeicher miteinander verbinden und bis zu 10.000 Kilometer lang sein. Mit der Einigung auf die Rahmenbedingungen für das Wasserstoffnetz gelingt uns nun ein weiterer wichtiger Baustein für die Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien.“
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) schätzen die Kosten für das Kernnetz auf knapp 20 Milliarden Euro. Für rund 60 Prozent sollen dabei bestehende Erdgasleitungen umgewidmet werden. Der Rest wird neu gebaut. Die Finanzierung wird vollständig privatwirtschaftlich erfolgen und damit über die Gebühren der Nutzer finanziert. Hierfür hat die Bundesregierung ein Finanzierungskonzept entwickelt, das privatwirtschaftliche Investitionen anreizt und die vollständige Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes über Netzentgelte ermöglicht.
„Wir haben im Parlament ein Gesamtpaket entwickelt, das sowohl den Betreibern der Wasserstoffnetze als auch den künftigen Kunden mehr Sicherheit gibt. Die Investitionsbedingungen werden unter anderem dadurch attraktiver gemacht, dass Investoren künftig von Insolvenzrisiken der anderen Netzbetreiber abgeschirmt sind. Unnötige Steigerungen bei den künftigen Netzentgelten vermeiden wir unter anderem dadurch, dass wir mehr zeitliche Flexibilität ermöglichen. So sorgen wir für einen passgenauen Hochlauf. Auf unerwartete Entwicklungen können Netzbetreiber und Bundesnetzagentur künftig besser reagieren. Damit kann die Transformation energieintensiver Sektoren hin zur Klimaneutralität Fahrt aufnehmen“, so Nestle.
In Schleswig-Holstein wird zum einen die Westküste vom Kernnetz profitieren, wo bereits heute wasserstoffnutzende Industrie angesiedelt ist. Die bereits bestehende H2-Leitung zwischen Brunsbüttel und Heide wird zu beiden Seiten an die große Nord-Süd-Leitung bis nach Dänemark angeschlossen („Hyperlink 3“). Diese kann Kunden von ganz im Norden bis ganz in den Süden des Landes versorgen. Der Ost-West-Abschnitt ab Heide soll nach aktuellem Planungsstand bis 2028 zur Fertigstellung kommen, ein Anschluss von Brunsbüttel an den Hyperlink bis 2030. Die Umsetzung des Hyperlink von Gasunie auf deutscher und Energinet auf dänischer Seite ist bis 2028 geplant. Die Nord-Süd-Leitung durch Schleswig-Holstein wird zum größten Teil durch eine Umstellung der bisherigen Gasleitung realisiert, im Kreis Pinneberg erfolgt ein Neubauabschnitt. Damit wird auch der Import von grünem Wasserstoff aus Dänemark für die Industriestandorte in Schleswig-Holstein möglich. Eine Neubauleitung wird Flensburg bis 2031 mit der Nordsee verbinden und dabei weitere Elektrolysestandorte entlang der Strecke integrieren.
Hintergrund zur Finanzierung:
Genau wie bei Erdgas und Strom werden die Leitungen durch Entgelte der Nutzer bezahlt werden. Der Finanzierungsmechanismus sichert, dass in frühen Phasen des Netzhochlaufs keine zu hohen Netzentgelte für die Kunden anfallen. Zunächst wird es relativ wenige Abnehmer bei hohen Investitionen geben. Um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu fördern, wird ein sogenanntes Amortisationskonto eingerichtet, das vom Bund abgesichert wird. Mit der Zeit werden immer mehr Nutzer auf das Netz zugreifen und damit Entgelte zahlen, spätestens bis 2055 wird das Amortisationskonto laut Berechnung ausgeglichen sein.