Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur S4

Die S4 macht sich auf den Weg

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der erste Abschnitt der S4 in Hamburg juristisch korrekt ist, sagt der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:

„Mit dem Urteil, dass die Planung für die S4 im ersten von drei Abschnitten juristisch nicht zu beanstanden sei, kann sich die S4 nun bis Wandsbek auf den Weg machen. Es ist wichtig, dass weitere Bauabschnitte zügig folgen. Zentral ist auch ein gutes Baustellenmanagement, das die unvermeidlichen Einschränkungen während der Bauzeit auf ein Minimum reduziert und angemessene Ersatzangebote schafft.“

Dazu ergänzt die schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Ingrid Nestle:

„Die Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Hamburg und Bad Oldesloe ist ein zentraler Baustein für den klimafreundlichen Verkehr. Ohne Mobilitätswende kein effektiver Klimaschutz. Deshalb kann diese S4 Erweiterung nur der Anfang für einen attraktiven Nahverkehr in der Region sein. Wir brauchen dringend einen erheblich besseren Zugverkehr mit dichten Takten und hoher Qualität.“