Umrüstungschaos für Windparks beenden

Anlässlich der Verlängerung der Umrüstungspflicht der Windparkbetreiber auf die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung durch die Bundesnetzagentur erklärt Ingrid Nestle, Sprecherin für Energiewirtschaft der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Das Chaos um die Umrüstung der Windparks auf bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) war vermeidbar. Die Bundesregierung hat sehenden Auges die Verunsicherung der Windenergiebranche in Kauf genommen, weil sie keine verlässliche luftverkehrsrechtliche Regelung für die transpondergestützte Technologie schaffen konnte.

Die Fristverlängerung durch die Bundesnetzagentur ist richtig, verschiebt die Problematik aber leider nur. Wir Grüne fordern von der Bundesregierung endlich die Gutachtenschlacht zu beenden und Klarheit zu schaffen. Die Windenergiebranche leidet bereits unter der mangelnden politischen Unterstützung der Regierung. Vermeidbare Fehlinvestitionen schaden nicht nur der Branche, sondern auch dem Erreichen der Klimaziele.

Auch das sinnvolle Abschalten der Blinkerei wurde so verhindert. Viele Projekte mit Radar standen zu Beginn des Chaos kurz vor der Umsetzung, wurden dann aber auf Eis gelegt. Die Bundesregierung ist es den Menschen schuldig, seriöse Politik zu machen anstatt sich mit Luftnummern zu schmücken.“

Hintergrund:

Windräder ab einer Höhe von 100 Metern müssen laut Gesetzeslage bei Nacht durch eine sogenannte Nachtbefeuerung gekennzeichnet werden. Dies hat nach gegenwärtiger Gesetzeslage ein permanentes Blinken der Windräder bei Nacht zur Folge und wird von vielen Menschen vor Ort als störend empfunden.

Verschiedene Unternehmen arbeiten seit langem daran, dass die Lichter nur dann angehen müssen, wenn tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe ist – bei den meisten Parks fast nie. Die Grünen begleiten dieses Thema seit 2011 intensiv.

Im letzten Jahr hat die Bundesregierung im Rahmen des Energiesammelgesetzes die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen gesetzlich verpflichtend festgeschrieben. Demnach müssen ab dem 1. Juli 2020 Windräder eine Technik besitzen, bei der sich das rote Blinken bei Nacht nur nach Annäherung durch ein Flugobjekt anschaltet. Im Energiesammelgesetz wurde mit der sogenannten Transponderlösung eine Technik im Gesetz explizit hervorgehoben, die aufgrund flugsicherheitsrelevanter Bedenken von den Behörden derzeit gar nicht zugelassen ist. Jahrelang hatte die Bundesregierung zuvor die Nutzung von Transpondern ausgeschlossen.

Meine Kleine Anfrage vom Mai zeigte, dass auch über ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes die Bundesregierung die sicherheitsrelevanten Bedenken nicht ausräumen konnte. Das von der Bundesregierung beauftragte Gutachten verweist auf die Luftverkehrstauglichkeit der Transpondertechnik. Dies wird jedoch sowohl von der Verkehrsministerkonferenz Anfang Oktober angezweifelt als auch durch ein weiteres Gutachten.

Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung hat erhebliches Potenzial, die Akzeptanz von Windenergie an Land zu stärken. Mit der Nennung einer nicht zugelassenen Technik im Gesetz schadet die Bundesregierung allerdings einer wichtigen Sache, anstatt eine Verbesserung herbeizuführen. Aufgrund der unklaren Zulassungssituation herrscht Verunsicherung, in welche Technologie investiert werden soll. Windparks, die in den letzten Jahren stark in die Entwicklung alternativer Techniken für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung investiert haben, fühlen sich ebenfalls vor dem Kopf gestoßen.