Rede zum Energiesicherheitsgesetz
Dr. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Schöne an dieser Regierung ist: Sie regiert. Gestern
erst hat Putin wieder einmal gezeigt, dass er bereit ist,
kritische Infrastruktur, die im Besitz von russischen Unternehmen ist oder war, als Kriegswaffe einzusetzen. Wir
hören heute nicht: Oh ja, stimmt, da muss man etwas tun,
wir analysieren die Lage. – Nein, wir haben heute bereits
in der zweiten und dritten Lesung einen Gesetzentwurf
vorliegen, der Werkzeuge vorsieht, um genau mit solchen
Situationen besser umgehen zu können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
bei der SPD und der FDP)
Ganz spannend fand ich vorhin die Debatte in der Aktuellen Stunde, die Sie von der Linksfraktion zum Thema
„Versorgung Ostdeutschlands mit Erdöl“ eingebracht haben. Auch für die Raffinerie Schwedt, die Arbeitsplätze
dort und für die Versorgungssicherheit Ostdeutschlands
ist dieser Gesetzentwurf definitiv eine sehr gute Nachricht. Wir handeln.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
bei der SPD und der FDP – Dr. Rainer Kraft
[AfD]: Das bleibt abzuwarten!)
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass dort, wo die Versorgungssicherheit gefährdet ist, Unternehmen in Treuhandverwaltung genommen oder als Ultima Ratio auch
enteignet werden können, damit sie eben nicht von Putin
oder anderen als Waffe gegen uns verwendet werden
können. Um in einem Fall von Gasmangel – also wenn
aus Russland kein Gas mehr geliefert wird – eine Kaskade von Insolvenzen zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf Preisanpassungsrechte vor. Und er sieht vor, dass
Gasspeicher nur nach einer Prüfung stillgelegt werden
dürfen.
(Dr. Rainer Kraft [AfD]: Beweislastumkehr!)
Denn wenn sie einmal stillgelegt sind, kann man sie nicht
so einfach wieder in Betrieb nehmen.
Das ist ein sehr sinnvolles Gesetz. Wir haben noch eine
ganze Reihe von weiteren Verbesserungen eingefügt, die
der Vollständigkeit halber einmal zu benennen sind: Wir
haben den Verbraucherschutz im Bereich der Preisanpassungsrechte noch einmal deutlich gestärkt, indem es zum
einen ein Recht gibt, regelmäßig eine Preisrückanpassung überprüfen zu lassen. Zum anderen müssen die
Preise nach Ende der Notfalllage ohne weitere Aufforderung wieder auf den alten Level zurückgesetzt werden,
alles andere muss gut begründet werden, und das auch
nur in einem angemessenen Spielraum. Auch diesen
Rechtsbegriff haben wir präzisiert. Die digitale Plattform
darf jetzt auch früher kommen. Die Rechte des Bundestages haben wir durch eine Verordnungsermächtigung in
§ 23 des Energiesicherungsgesetzes gestärkt. Ja, wir haben auch noch genauer aufgeschrieben, dass die enteigneten Unternehmen zu reprivatisieren sind, soweit es der
Versorgungssicherheit und der Bundeshaushaltsordnung
nicht entgegensteht.
Ich bin sehr stolz, dass wir diesen Gesetzentwurf hier
heute vorlegen, dass wir so schnell handeln in einer Lage,
die wirklich schwierig ist. Ich möchte noch einmal ganz
kurz für die lieben Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, die
ja noch einen Änderungsantrag eingebracht hatten, begründen, warum wir ihn nicht annehmen konnten. Denn
tatsächlich teilen wir ihn im Inhalt, finden ihn sehr sympathisch, aber uns wurde gesagt – sehr viel Zeit blieb ja
nicht mehr, um ihn zu prüfen –, dass er juristisch nicht
funktioniert. Aber wir sind gerne bereit, an diesem
Thema weiterzuarbeiten; denn das Anliegen teilen wir.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD und der
FDP und des Abg. Andreas Jung [CDU/CSU])
Damit ist meine Redezeit zu Ende. Ich bedanke mich
ganz herzlich und hoffe sehr, dass heute Abend dieser
Gesetzentwurf beschlossen wird.
Danke.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
bei der SPD und der FDP)