19.06.2024
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Mobilitätswende vor Ort gestärkt: Das neue Straßenverkehrsgesetz kommt!

Am 14. Juni 2024 hat der Bundesrat die aktuelle Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beschlossen. Damit werden Umwelt- und Klimaschutz sowie gesundheitliche und städtebauliche Belange zusätzliche Ziele im Straßenverkehrsrecht.

Dazu erklärt Ingrid Nestle, Abgeordnete für Steinburg – Dithmarschen Süd und Sprecherin für Energie und Klimaschutz der Grünen Bundestagsfraktion: „Die Novelle bringt gute Nachrichten für die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer. Bisher stand allein ein flüssiger Autoverkehr im Fokus des Straßenverkehrsrechts. Jetzt erhalten die Kommunen vor Ort zusätzliche Spielräume. Sonderspuren für den ÖPNV, Radwege, Zebrastreifen und Tempo 30 können von den örtlichen Behörden künftig aus Klima- und Gesundheitsschutzgründen angeordnet werden.“

Damit hat die Ampel ein wichtiges verkehrspolitisches Anliegen der Kommunalpolitik durchgesetzt: Städte, Gemeinde und Landkreise aller demokratischen Parteien fordern mehr Entscheidungsspielraum bei der Gestaltung des Verkehrs vor Ort. Das zeigt auch die Initiative für lebenswerte Städte, der sich inzwischen fast 1.000 Städte, Gemeinden und Landkreise angeschlossen haben. Sie fordern mehr Flexibilität vor Ort für die Ausgestaltung der Mobilitätswende.

Bisher mussten für die Anordnung von Zebrastreifen oder Radwegen aufwändig konkrete Gefahrenlagen aufgezeigt werden. Das heißt, Kommunen mussten besonders viele Unfälle nachweisen, um tätig werden zu können: Nachsorge statt Vorsorge.

Dazu Ingrid Nestle: „Erstmals steht nun nicht mehr nur das Auto im Mittelpunkt des Verkehrsrechts, sondern auch die Bedürfnisse aller anderen Verkehrsteilnehmer. Umwelt- und Klimaschutz sind jetzt explizites Ziel des Straßenverkehrsgesetzes. Die Menschen in Deutschland können sich nun auf mehr sichere Rad- und Fußwege und pünktlichere Busse durch mehr Busspuren freuen. Die Kommunen sind nun am Zug, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.“

Nach dem Beschluss des geänderten Straßenverkehrsgesetztes folgt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), so werden die Änderungen anwendbar für die Kommunen. Der Entwurf liegt bereits vor und wird voraussichtlich im Sommer beschlossen werden.

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